Laut dem geltenden Waffengesetz verlangt die Behörde von BewerberInnen einer Waffenbesitzkarte (WBK) oder eines Waffenpasses die Beibringung eines klinisch-psychologischen Gutachtens hinsichtlich deren Verlässlichkeit. Die Fragestellung lautet, ob die betreffende Person unter psychischer Belastung dazu neigt, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.
Zur Vereinbarung eines Termins bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme. Die Wartezeit auf einen Termin beträgt in der Regel maximal eine Woche.
KOSTEN:
Erstantrag einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses:
283,20 Euro (inkl. MwSt., Tarif lt. 1. WaffV gesetzlich festgelegt)
Weiterführende Untersuchung bei Zweifel auf Grund des Ergebnisses der Erstuntersuchung:
350,00 Euro (inkl. MwSt.)
Behördliche Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit:
650,00 Euro (inkl. MwSt.)
DAUER:
ca. 1,5 Stunden (Stufe 1 der Begutachtung) bis 4 Stunden (Stufe 2 der Begutachtung)
DATENSCHUTZ:
Die Ergebnisse und das aus den Ergebnissen resultierende psychologische Gutachten zur waffenrechtlichen
Verlässlichkeit unterliegen unsererseits dem Datenschutz und der Vertraulichkeit. Im Falle eines positiv verlaufenden Erstantrages erhalten nur Sie als Antragsteller das Gutachten, im Fall der
behördlichen Zuweisung muss das Gutachten darüber hinaus der zuweisenden Behörde übersendet werden.
Novellierung der Begutachtung nach § 8 Abs 7 WaffG:
Für weitere Fragen oder zur Anmeldung kontaktieren Sie uns bitte hier.
PRAXIS FÜR KLINISCHE PSYCHOLOGIE
Mag. Catherine Penz-Gieorgijewski
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