Waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung


Laut dem geltenden Waffengesetz verlangt die Behörde von BewerberInnen einer Waffenbesitzkarte (WBK) oder eines Waffenpasses die Beibringung eines klinisch-psychologischen Gutachtens hinsichtlich deren Verlässlichkeit. Die Fragestellung lautet, ob die betreffende Person unter psychischer Belastung dazu neigt, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.

 

Zur Vereinbarung eines Termins bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme. Die Wartezeit auf einen Termin beträgt in der Regel maximal eine Woche.

 

KOSTEN:

 

Erstantrag einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses:

283,20 Euro (inkl. MwSt., Tarif lt. 1. WaffV gesetzlich festgelegt) 

 

Weiterführende Untersuchung bei Zweifel auf Grund des Ergebnisses der Erstuntersuchung:

350,00 Euro (inkl. MwSt.)

 

Behördliche Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit:

650,00 Euro (inkl. MwSt.)

 

DAUER:

ca. 1,5 Stunden (Stufe 1 der Begutachtung) bis 4 Stunden (Stufe 2 der Begutachtung)

 

DATENSCHUTZ:

Die Ergebnisse und das aus den Ergebnissen resultierende psychologische Gutachten zur waffenrechtlichen Verlässlichkeit unterliegen unsererseits dem Datenschutz und der Vertraulichkeit. Im Falle eines positiv verlaufenden Erstantrages erhalten nur Sie als Antragsteller das Gutachten, im Fall der behördlichen Zuweisung muss das Gutachten darüber hinaus der zuweisenden Behörde übersendet werden. 

 

Novellierung der Begutachtung nach § 8 Abs 7 WaffG:

Im Hinblick auf die seit 14.12.2019 geltende Meldepflicht im Falle negativer Begutachtungen nach §8 Abs 7 Waffengesetz 1996 besteht nach einer negativen Begutachtung in Stufe 1 nur dann eine Meldepflicht, wenn keine weitere psychologische Untersuchung durchgeführt werden soll bzw. wenn auch nach einer solchen weitergehenden Untersuchung kein positives Gutachten erstellt werden kann. Die postalische Meldung an die zuständige Waffenbehörde hat unverzüglich zu erfolgen. Darunter sind etwa 2-3 Tage zu verstehen; wird dem/der KlientIn eine Frist zur Überlegung eingeräumt, ob einer weitergehende Untersuchung durchgeführt werden soll, hat die Meldung längstens binnen 4 Werktagen zu erfolgen. 

Für weitere Fragen oder zur Anmeldung kontaktieren  Sie uns bitte hier.